Wäre ein schlankes Projekt nicht für alle gut?

Nein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die von Rechts wegen bei der Honorarermittlung anzuwenden ist, skaliert Planerhonorare nach wie vor und vorrangig nach den anrechenbaren Kosten, die im Rahmen der Kostenberechnung für den abgestimmten Entwurf ermittelt werden. (Quelle)

Wenn nun das Projekt weniger aufwändig und damit “schlanker” und rentabler wird, ist dies nicht im Sinne des Planers: Er hat reale Honorareinbusen zu befürchten.

Vor dem gleichen Hintergrund ist seit der Einführung der HOAI 2009 eine Kostenberechnung dringend auf Plausibilität zu prüfen. Denn das Honorar wird bei steigenden Kosten in der Umsetzung nicht mit skaliert. Ein Planer hat damit keinerlei Anlass mehr, die Kosten zu gering anzusetzen. Er wird lieber üppig und üppiger kalkulieren. Denn selten lassen sich Bauherren in Zeiten des Bauantrages nachsagen, angesichts der “ehrlich ermittelten Kosten” “gekniffen” zu haben. Unkontrolliert bekommt der Planer damit nicht nur mehr Honorar für die gleiche Arbeit, er hat auch noch üppige Polster, muss nicht so oft zum Bauherren “nein” sagen und wird dennoch die Kostenschätzung einhalten.

Was kann man tun?